Beschreibung
Produktart:
Indikationen und Merkmale für ein Kunstauge
Indikationen:
- bei angeborenem Anophthalmus (fehlendes Auge)
- bei angeborenem Mikrophthalmus (zu kleines Auge)
- bei erblindetem Auge
- bei erworbenem entstellten Auge
- bei erworbenem Anophthalmus durch eine operative Ausschälung, z. B. einer Geschwulst oder des Augapfels
- bei primärem oder sekundärem Implantat
- nach Verletzung, Verätzung oder Verbrennung
- bei Exenteratio orbitae (Entfernung des Augapfels aus der Augenhöhle)
- nach Höhlenplastik oder Transplantation
- Schutz der Augenhöhle
- Verhinderung von Schrumpfungstendenzen
- bei Kindern Unterstützung des Wachstumsprozesses
- beim Wachstumsprozess im Zusammenhang mit der Gesichtssymmetrie
Beschreibung:
Das künstliche Auge dient der Rehabilitation bei Einbuße eines Sehorgans durch unterschiedlichste Augenverletzungen und -krankheiten sowie angeborene Fehlbildungen.
Bei Anpassung einer Augenprothese ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Augapfel entfernt wurde. Eine Augenprothese schützt die Augenhöhle und vermeidet Schrumpfungen.
Auch die physische und psychische Beeinträchtigung, die der Verlust eines Auges einhergeht, ist als Indikation zu berücksichtigen.
Merkmale / Komponenten:
Bereits innerhalb von 10 Tagen kommen postoperativ Interimsprothesen zur Anwendung, z. B. Lochprothesen oder Illigschalen.
Die erste individuell gefertigte Augenprothese kann man etwa innerhalb von vier bis sechs Wochen nach der Operation erhalten.
- die Anpassung ist grundsätzlich nicht schmerzvoll, aber ungewohnt
- die Prothese ist beweglich entsprechend der 6 Augenmuskeln
- die Farbe einer Augenprothese verändert sich nicht und bleicht auch nicht aus
- die Iriszeichnung ist aus verschiedenfarbigen Gläsern gestaltet
- die Zeichnung ist mit Kristallglas überfangen und somit farbecht
- natürlicher Glanz wird durch den permanenten (feuchten) Lidschluss begünstigt
- die speziellen Gläser sind biokompatibel
- Gläser sind auf Körperverträglichkeit geprüft
- die Gläser entsprechen den Anforderungen des MPG
- Kunststoffaugen nur im Ausnahmefall benutzen
- Abnutzungsgründe der Augenprothese
- bei Abnutzung wird eine erneute Anfertigung vorgenommen
- es sollte immer ein passendes Ersatzkunstauge vorhanden sein
- in der Regel ist ein Kunstauge auch nachts tragbar
- beim Tragen des Auges sind keine Gleitmittel erforderlich
- der Lidschlag hält das Auge permanent feucht
Bei vermehrter Tränenabsonderung, Juckreiz in Orbita und an den Lidrändern deutet es sich an, dass die Augenprothese abgenutzt ist.
Wie lange sollte man Augenprothesen tragen ?
Bei sorgfältiger Pflege kann die Augenprothese 1 bis 1,5 Jahre getragen werden, bei Kindern und Jugendlichen ist wachstumsbedingt eine häufigere Anpassung notwendig (etwa alle 6 Monate). Nach dieser Zeit ist eine Erneuerung sowohl aus medizinischer als auch aus ästhetischer Sicht empfehlenswert. Das Tragen einer zu alten oder auch beschädigten Augenprothese führt unweigerlich zur Beeinträchtigung der Augenhöhle. Bei Bedenken sollte der Augenarzt gefragt werden. Bei Bedarf anhand eines entsprechenden Befundes der Bindehaut wird eine Verordnung zur Neuanfertigung ausgestellt. Nur die regelmäßige augenärztliche Kontrolle und eine fristgerechte Erneuerung der Augenprothese durch den erfahrenen Augenprothetiker können Ihre Lebensqualität diesbezüglich sichern.
Informationen zu Augenprothetikern:
- im Branchenbuch unter "Augenprothetik" oder "künstliche Augen"
- Augenarzt
- Berufsverband Deutscher Augenprothetiker (BVDA) e.V.
Preis (ohne Gewähr):
keine Angaben
Kontaktdaten des Herstellers